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Bäcker Lohn Schweiz: Mindestlohn nach GAV

In der Bäckerei, Konditorei und Confiserie gilt ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag. Hier siehst du, für wen er gilt, alle Mindestlöhne für Produktion und Verkauf und was sonst noch zum Lohn gehört.

Für wen der GAV gilt

Der Bundesrat hat den GAV der Branche allgemeinverbindlich erklärt, aktuell bis Ende 2028. Er gilt in der ganzen Schweiz für alle Hersteller und Anbieter von Brot, Backwaren, Schokolade, Zuckerwaren und Glace, auch wenn sie keinem Verband angehören. Ausgenommen sind nur die Betriebe der Schweizer Schokoladeindustrie.

Unterstellt sind Produktion, Verkauf und das Personal im Café der Bäckerei, auch in Teilzeit. Nicht unterstellt sind Inhaber, Betriebsleiter und Direktoren sowie Lernende, für sie gilt die Lernendenvereinbarung (Art. 6c GAV).

Mindestlöhne für Produktion und Verkauf

Die Beträge gelten pro Monat bei 100 %, also 42 Stunden pro Woche. Dazu kommt ein 13. Monatslohn, der Jahreslohn ist also Monatslohn mal 13. Sie gelten seit dem 1. Januar 2025. Neuere Beträge für Produktion und Verkauf sind bis heute nicht veröffentlicht.

AbschlussMonatJahr (13×)
Mit EFZ (z. B. Bäcker/in-Konditor/in-Confiseur/in EFZ)
Vollzeit, 42 Stunden pro WocheCHF 4'400CHF 57'200
Mit EBA (z. B. Bäcker/in-Konditor/in-Confiseur/in EBA)
Vollzeit, 42 Stunden pro WocheCHF 3'900CHF 50'700
Mit Berufsprüfung (z. B. Chef Bäcker/in), ohne Leitungsfunktion
Vollzeit, 42 Stunden pro WocheCHF 4'925CHF 64'025
Mit Berufsprüfung, als Produktions-, Verkaufs- oder Filialleiter/in
Vollzeit, 42 Stunden pro WocheCHF 5'350CHF 69'550
Mit höherer Fachprüfung, als Produktions-, Verkaufs- oder Filialleiter/in
Vollzeit, 42 Stunden pro WocheCHF 5'650CHF 73'450
Ohne Abschluss in der Branche
In den ersten 3 DienstjahrenCHF 3'670CHF 47'710
Nach 3 DienstjahrenCHF 3'720CHF 48'360

Als gelernt gilt, wer einen eidgenössischen Abschluss hat und mehrheitlich im gelernten Beruf arbeitet (Art. 6a GAV). Wer ein Verkaufs-EFZ aus einer anderen Branche mitbringt, erhält in den ersten sechs Monaten den EBA-Lohn. Massgebend sind Abschluss und Funktion, nicht der Titel auf der Stellenanzeige.

Wichtig: Das sind Untergrenzen. Mit Erfahrung, Spezialgebiet und Verantwortung zahlen viele Betriebe mehr. Mit dem Lohncheck siehst du in wenigen Sekunden, wo du stehst.

Was zum Lohn dazukommt

  • 13. Monatslohn von 100 %, sobald die Probezeit vorbei ist (Art. 13 GAV).
  • Nachtzuschlag: Wer in der Produktion zwischen 22 und 3 Uhr arbeitet, erhält 25 % pro Stunde oder pauschal 0,4 % des Monatslohns pro Wochenstunde in dieser Zeit (Art. 17 GAV).
  • Ferien: 5 Wochen pro Jahr für alle, dazu 6 bezahlte Feiertage (Art. 20 und 22 GAV).
  • Freie Wochenenden: Im Jahresdurchschnitt gilt die Fünf-Tage-Woche, mindestens 12 Mal im Jahr hast du Samstag und Sonntag am Stück frei (Art. 15a GAV).

Mehr verdienen

Den grössten Sprung bringt die Berufsprüfung: Als Chef Bäcker liegt der Mindestlohn bei CHF 4'925, als Produktions-, Verkaufs- oder Filialleiter mit Berufsprüfung bei CHF 5'350. Wie du dahin kommst, steht im Ratgeber Weiterbildung zum Chef Bäcker. Oft lohnt sich auch einfach ein Wechsel in einen Betrieb, der besser zahlt.

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